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DienstrechtGesetzeUnser Musikschullehrer-Dienstrecht ist im Wesentlichen im § 46 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes (GVBG) geregelt (Arbeitszeit, Einstufung usw.): NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 In Dingen, die dort nicht geregelt sind (z.B. Bestimmungen zu Dienstvertrag, Kündigung usw.), findet das Vertragsbedienstetengesetz (VBG) des Bundes "sinngemäß" auf uns Anwendung: Vertragsbedienstetengesetz 1948 Darüber hinaus gibt es jede Menge weitere Verweise und weitere gesetzliche Grundlagen (Beamtendienstrechtsgesetz, Gehaltsgesetz, NÖ Gemeindebeamtendienstordnung u.v.m.) - sh. unten verlinkter Gesetzes-Stammbaum... InfosGesetzes-Stammbaum 2015 Bedienungsanleitung zum Gesetzes-Stammbaum
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