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Info 116Prüfungsverfahren der Volksanwaltschaft27. Jun. 2011 Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei die Antwort der Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits auf meine Eingabe (sh. Info 111): Demnach wird der Änderung der Förderverordnung unter dem Aspekt der Altersdiskriminierung zwar nicht allgemein nachgegangen werden, jedoch einzelnen Fällen sehr wohl, und zwar sowohl 'Härtefällen' betroffener Lehrkräfte, als auch Fallbeispielen erwachsener Musikschüler, deren musikalisches Ausbildungsvorhaben durch die Erwachsenenregelung im Musikschulplan beeinträchtigt oder unfreiwillig unterbrochen wurde. Klassische Beispiele wären etwa:
Inwiefern ein möglicher Widerspruch zum Musikschulgesetz vorliegt, wenn für Erwachsenenunterricht nicht nur die Tarife erhöht werden, sondern Erwachsene gar keine Möglichkeit erhalten, sich für den Musikschulunterricht anzumelden, muss laut telefonischer Auskunft des Sachbearbeiters der Volksanwaltschaft noch geprüft werden. Bitte um Weiterleitung dieser Nachricht an betroffene Kollegen sowie an erwachsene Musikschüler, und um zahlreiche Sachverhaltsdarstellungen Betroffener - und zwar bitte direkt an die Volksanwaltschaft. Zwar leite ich alle Zusendungen gerne weiter, jedoch bedarf deren Bearbeitung offenbar einer Vollmacht, sodass es einfacher erscheint, sich direkt an die zuständige Volksanwältin zu wenden: Volksanwaltschaft Die beiliegenden 'Vorlagen' in Form der bereits erfolgten Beschwerde von Dieter-H. Jelinek sowie des Entwurfs eines 'Steckbriefs' zum Ausfüllen für potentielle 'Fallbeispiele' mögen dazu dienen, die entsprechenden Eingaben zu erleichtern: In dem Zusammenhang sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Musikschulplan bezüglich der Unterrichtsform wirklich nur Vierergruppen als Ausnahme vorsieht: Wochenstunden, die im Einzelunterricht bzw. Gruppenunterricht zu Zweit oder zu Dritt von Erwachsenen über 19 Jahren und im Falle des Besuches des Hauptfachs Gesang von Erwachsenen über 28 Jahren besucht werden, werden nicht im Rahmen der in der Anlage 2 festgelegten Zahl der geförderten Wochenstunden gefördert. - wie auch vom Musikschulmanagement in einer Stellungnahme an den Kurier bestätigt: "Eine Einheit pro Monat ist eigentlich nicht erlaubt", sagt Michaela Hahn. - von anderen 'österreichischen Lösungen' ganz zu schweigen... Jetzt liegt es an euch! Martina Glatz P.S. des Infonetzwerks: Dieter-H. Jelinek hat zusätzlich zu seiner Homepage für die Generation 50+ nun auch eine Plattform für erwachsene Musikschüler "Musik 19+" sowie ein entsprechendes "Forum 19+" eingerichtet: http://www.dieterjelinek.at/Musik_19+/index.html MfG Katharina Rosenberger -- Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten. |