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Info 339Gespräch mit dem Fachinspektor für Musikerziehung und Instrumentalunterricht5. Okt. 2016 Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wisst ihr über das Öffentlichkeitsrecht und über die Zuständigkeiten des Landesschulrats? Wussten Sie, dass der Schulerhalter einer Musikschule laut Privatschulgesetz nachweisen muss, "dass er über Schulräume verfügt, die baulich und einrichtungsmäßig dem Zweck und der Organisation der Privatschule sowie den Grundsätzen der Pädagogik und der Schulhygiene entsprechen"? Nachdem das Bildungsministerium voriges Schuljahr ein neues Organisationsstatut für NÖ Musikschulen (mit Öffentlichkeitsrecht) erlassen hat, hat sich der Musikschulausschuss der Gewerkschaft mit dem fürs uns zuständigen Fachinspektor des Landesschulrats zu einem Gespräch getroffen - vor allem über folgende Themen:
Wussten Sie, dass dieses Organisationsstatut nicht nur ein Muster, sondern eine verbindliche Vorgabe für die Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht darstellt? Im Anhang zum Interview befinden sich u.a. die Kontaktdaten des Fachinspektors für Musikerziehung und Instrumentalunterricht, Mag. Andreas Gruber, Fußnoten mit den Paragraphen aus den entsprechenden rechtlichen Grundlagen (v.a. des Privatschulgesetzes) sowie Links zum Organisationsstatut für NÖ Musikschulen, zur "Kooperations-Broschüre" des Bildungsministeriums, zum Rundschreiben zur "Befreiung vom Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht" u.v.m. Unter folgendem Link des "Netzwerks Musikpädagogik" sind ebenfalls weiterführende Informationen zu den genannten Themen zu finden: Mit freundlichen Grüßen, Musikschulausschuss (YOUNION NÖ): -- Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innenwww.noe-musikschulinfo.net noe-mslehrer@gmx.at Der Inhalt von verlinkten oder weitergeleiteten Nachrichten oder Texten spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der Netzwerk-Betreiber wider. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Garantie übernommen werden. Alle Infomails stehen auf der Netzwerk-Homepage zum Nachlesen zur Verfügung. Bitte um kurze Rückmeldung an obige Mailadresse, falls Sie die Nachrichten des Infonetzwerks nicht mehr erhalten möchten. |