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Info 481Musikschulgesetz; Kurz-Umfragen: Wettbewerb, Ferien; Bedienstetenschutz25. Jan. 2021 Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der letzten Woche haben mich Meldungen besorgter Kollegen wegen Abmeldungen von Schülern erreicht. Daher möchte ich auf eine rechtliche Regelung hinweisen, deren Einhaltung in der Praxis der Gewerkschaft schon lange ein Anliegen ist: "Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur bei schwerer Krankheit, Wohnsitzwechsel und ähnlich schwerwiegenden Gründen zulässig." Corona-Maßnahmen zählen kaum zu diesen Abmeldungs-Gründen, zumal dieses Schuljahr ein Anteil an Home Schooling bereits am Schulanfang vorherzusehen war. Auch wenn sich der Lockdown gerade in die Länge zieht, so ist die Krise ja - hoffentlich - doch vorübergehend. Daher: Höchste Zeit, sich heuer an die gesetzlichen Grundlagen und die eigenen Statuten zu halten und Abmeldungen während des Schuljahres nicht zuzulassen! (Die meisten Musikschul-Statuten enthalten ähnliche Bestimmungen, da sie sich am NÖ Musterstatut orientiert haben - Es ist zutiefst verständlich, wenn sich angesichts mutierter Viren eine gewisse Verunsicherung, Frustration oder gar Entmutigung einstellt. Umso wichtiger ist es, an der Eindämmung des Infektionsgeschehens mitzuwirken, damit die Maßnahmen nicht noch länger dauern und am Ende die Anmeldungen fürs nächste Schuljahr nicht beeinträchtigen. Daher an dieser Stelle ein großes Dankeschön an Alle, die die Vorgaben mittragen und das Beste aus der Situation machen! Um eure Interessen entsprechend vertreten zu können, zwei kurze Fragen: 1. Wettbewerb: Wie steht ihr zum diesjährigen Wettbewerb prima la musica? 2. Ferien: Was haltet ihr davon, Unterricht, der jetzt nicht möglich ist (z.B. Ensemblestunden oder andere Ergänzungsfächer), stattdessen geblockt oder in Form von Workshops im Frühling oder Sommer zu halten? ...und abschließend nochmals die seit Beginn der Pandemie bereits mehrfach zitierte Bestimmung aus dem Bedienstetenschutzgesetz im Hinblick auf die Bereitstellung von Masken und/oder Tests seitens der Dienstgeber: "Die Kosten für die Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Bediensteten gehen." Mit freundlichen Grüßen, Martina Glatz -- |