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Info 006

Fahrtkostenzuschuss und Reisegebühren

Das beiliegende Schreiben ist eine RECHTSAUSKUNFT der niederösterreichischen Landesregierung zum Thema Reisegebühren und Fahrtkostenzuschuss fuer Musikschullehrer. Der Bearbeiter meiner damaligen Anfrage hat mir freundlicherweise gestattet, die Informationen innerhalb der Kollegenschaft weiterzuleiten.

Übersicht: Es gibt...

  • Pendlerpauschale (unabhängig vom Fahrtkostenzuschuss - im beiliegenden Text nicht behandelt)
  • Fahrtkostenzuschuss (für Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort)
  • Kilometergeld (für Fahrten zwischen Dienstort und Filiale oder verschiedenen Unterrichtsstandorten am selben Tag)
  • Reisegebühren (fuer Dienstreisen ausserhalb des Dienstortes, z.B. Konzertreisen oder Wettbewerbe)

Zusammenfassung:
Berechnung des Fahrtkostenzuschusses:
Fahrtkostenzuschuss = Fahrtauslagen - Eigenanteil x 11/12

Fahrtauslagen = billigstes in Betracht kommendes öffentliches Beförderungsmittel (Bahn) im günstigsten Tarif (Monatskarte oder Einzelfahrscheine - je nach Anzahl der Unterrichtstage)

Eigenanteil = momentan 45,- (entspricht dem Preis der Monatskarte der Wiener Linien)

Die Reisegebühren setzen sich zusammen aus Reisekostenvergütung und Reisezulagen (Tagesdiäten und gegebenenfalls Nächtigungsgebühr).

Das amtliche Kilometergeld (fuer Autofahrer) beträgt derzeit 0,376 (bedenkenlos aufrunden - also 0,38), pro Mitfahrer zusätzlich 0,045 Euro...

Das Taggeld der niedrigsten Gebührenstufe der Reisegebührenvorschrift des Bundes beträgt im Moment 26,40 Euro. Berechnet wird nach Dauer der Dienstreise (Fahrzeit mitgerechnet, und zwar vom Dienstort - gegebenenfalls hypothetisch):

mehr als 5 Stunden: 1/3
mehr als 8 Stunden: 2/3
mehr als 12 Stunden: 3/3, also die volle Tagesgebühr

Mit freundlichen Gruessen,
Martina Glatz

 
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