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Info 382

Intranet-Infos zu Datenschutz und Dienstrecht

22. Mai 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Musikschulmanagement-Intranet stehen interessante Unterlagen zum Download zur Verfügung, insbesondere Informationen zum Dienstrecht und zum neuen Datenschutzrecht. Als 'Schlagzeilen' zusammengefasst:

DATENSCHUTZ :
Musikschulleiter Verantwortliche für Datenverarbeitung ?

Ein Jurist der Gemeindevertreter hält die Musikschulleiter für die Verantwortlichen für die Verarbeitung der Schülerdaten - und nicht die Gemeinden als Schulerhalter. Die Gewerkschaft vertritt die Auffassung, dass die Leiter jedenfalls nicht die alleinigen Verantwortlichen laut EU-Datenschutz-Grundverordnung sein können!

Nähere Informationen dazu weiter unten...

DIENSTRECHT :
Studium bei der Dienstzeit für die Jubiläumszuwendung mitrechnen !

Bei der Berechnung der 25- bzw. 40-jährigen für die Jubiläumszuwendung sind auch die beim Stichtag zur Gänze angerechneten Vordienstzeiten zu berücksichtigen, und zwar nicht nur die Dienstzeiten, sondern auch die Studienzeiten!

Vorsicht: Jubiläumszuwendung rechtzeitig selbst beantragen! (Die administrativen Mitarbeiter wurden dahingehend geschult, dass sie nicht verpflichtet sind, "amtswegig" tätig zu werden.)

Achtung Korrektur: Die entsprechende Gewerkschafts-Information zur Jubiläumszuwendung (INFO 373), in der leider diesbezüglich fälschlicherweise die aktuelle Fassung des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG) zitiert wurde, während unser Dienstrecht jedoch auf frühere Fassungen des Bundesrechts verweist, wurde überarbeitet und richtiggestellt - siehe Anhang:

JUBILÄUMSZUWENDUNG INFORMATION KORRIGIERT

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Intranet: http://www.musikschulmanagement.at/intranet/
(Benutzername + Passwort müssten in den Musikschulen bekanntgegeben worden sein bzw. müssten bei den Musikschulleitern oder beim Musikschulmanagement per Mail anforderbar sein)

  • unter Downloads (siehe SCREENSHOT)
  • unter Tagungen für administrative MitarbeiterInnen
  • unter Tagung für administrative MitarbeiterInnen 18. April 2018

Dienstrecht_Mag. Landsteiner_Folien administrative Mitarbeiter Musikschule 2018.pdf

Rechtsgrundlage (S.2)
Fahrtkostenzuschuss (S.3)
Jubiläumszuwendung (S.6)

Mag. Johannes Landsteiner ist Jurist in der auch für die Musikschulen in dienstrechtlicher Hinsicht zuständigen Abteilung Gemeinden des Amts der NÖ Landesregierung:

https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Abteilung_Gemeinden.html

Datenschutz_NEU_Handout_18Apr18.pdf (Dr. Rainer Parz)

Teil I) Weshalb Datenschutz "neu"?
1) "Datenschutz-Grundverordnung" - DSGVO (S.1)
2) "Österreichisches Datenschutzrecht" (S.2)
3) Anwendbarkeit des Bildungsdokumentationsgesetzes (Bundesgesetz) auf NÖ Musikschulen? (S.3)

Teil II) Praxis
1) Evidenzen/Löschung von Daten (Bildungsdokumentationsgesetz) (S.5)
2) Anmeldeformular (S.10)
3) Auskunftsrecht (S.15)
4) Datenschutzbeauftragter (S.16)
5) Verarbeitungsverzeichnis (S.17)

Dr. Rainer Parz ist Gesellschafter der Nistelberger & Parz Rechtsanwälte OG, die unter anderem den NÖ Gemeindevertreterverband, den Österreichischen Gemeindebund und Gemeinden in NÖ und österreichweit in allen gemeindespezifischen Bereichen des Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechtes berät und vertritt:

http://www.np-rechtsanwaelte.at

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Dr. Parz stellt in der Unterlage zu seinem Workshop für die administrativen Mitarbeiter der NÖ Musikschulen in Berufung auf das Bildungsdokumentationsgesetz des Bundesrechts unter anderem fest: Die Leiterin, der Leiter der Musikschule sind "Verantwortliche im Sinne des Artikel 4 Z 7 DSGVO", nicht der Erhalter! (S. 5)

In dem zitierten Artikel 4 Ziffer 7 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist als "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle definiert, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Wie können gerade hinsichtlich der neuen Verwaltungssoftware (edwin), auf deren Einführung - bis auf einzelne Ausnahmen - wahrscheinlich noch nicht einmal die Schulerhalter Einfluss hatten, die Musikschulleiter als Verantwortliche gelten, die zumindest an der Entscheidung über die "Mittel" der Datenverarbeitung mehrheitlich nicht beteiligt waren? Wie können Musikschulleiter für die Verarbeitung von Schülerdaten verantwortlich sein, deren Erziehungsberechtigte Verträge mit den Musikschulerhaltern abschließen, denen gegenüber sie als Dienstnehmer weisungsgebunden sind?

Die Gewerkschaft empfiehlt Ihnen, insbesondere in Bezug auf die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der Daten von Schülern, Lehrern und sonstigen Personen mit Ihrem Dienstgeber Rücksprache zu halten und entsprechende Weisungen einzuholen - und keinesfalls selbst irgendwelche Verträge oder Vereinbarungen mit der Firma Schiessel oder anderen "Auftragsverarbeitern" abzuschließen - schon gar nicht, solange nicht geklärt ist, was die Software kostet!

Diesbezügliche Unterlagen der Firma Schiessel stehen ebenfalls im Intranet zum Download zur Verfügung - jedoch in einem eigenen, nur den Leitern zugänglichen Bereich - und als hätte das Musikschulmanagement nichts (mehr) mit der Verwaltungssoftware zu tun. Werden die Musikschulen tatsächlich Verträge mit einer Firma abschließen, deren Produkt sie sich nicht ausgesucht haben und mit dem sie - den bisherigen Rückmeldungen zufolge - nicht zufrieden sind? Warum sollen sie nun plötzlich eine direkte Vereinbarung treffen - nachdem die Firma Schiessel ohne ihr Zutun längst von anderer Stelle beauftragt wurde? Hängt das damit zusammen, dass zwar gegen Behörden und öffentliche Stellen keine Geldbußen verhängt werden können, aber GmbHs nicht von dieser Ausnahme betroffen sind?

Solange nicht geklärt ist, inwieweit das Bildungsdokumentationsgesetz tatsächlich auf die Musikschulen anwendbar ist, ob es wörtlich oder doch eher sinngemäß umzulegen ist, ob EU-Recht oder nationale Regelungen Vorrang haben, und solange viele Fragen zur neuen Musikschulverwaltungssoftware noch unbeantwortet sind, empfiehlt es sich,

  • sparsam mit der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten umzugehen
  • für die webbasierte Verarbeitung 'sensibler' Daten wie Sozialversicherungsnummer oder Religionszugehörigkeit der Schüler (die zwar im Bildungsdokumentationsgesetz enthalten, jedoch für die Musikschulpraxis unerheblich sind) ausdrückliche und schriftliche Einwilligungen einzuholen
  • Einverständniserklärungen so weit wie möglich optional zu formulieren und nicht verpflichtend an Anmeldungen zu knüpfen
  • vorsichtig mit der Vergabe von Zugangsberechtigungen in edwin zu sein.

Inzwischen hat sich übrigens (schriftlich) bestätigt, dass eingeloggte Lehrkräfte mit entsprechender Freischaltung nicht nur ihre eigenen Lehrer-/Schüler-/Unterrichts-Daten einsehen konnten, sondern auch Zugriff auf alle entsprechenden Daten ihrer Kollegen hatten. Die Möglichkeit, die Rechte der Lehrer auf ihre eigenen Daten zu beschränken, wurde erst Anfang April 2018 eingerichtet.

Weitere problematische Punkte aus meiner Anfrage Anfang Jänner 2018 (INFO 370) wurden - zumindest bis vor Kurzem - noch nicht ausgebessert: Im Eingabefeld für Partner der Lehrer als Kontaktpersonen gibt es beispielsweise scheinbar nach wie vor kein Feld für Kontaktdaten, hingegen Eingabemöglichkeiten für Geburtsdatum, Geschlecht und Art der Partnerschaft...

Einige technische Aspekte meiner Anfrage wurden inzwischen zum Teil beantwortet - soweit sie die Firma Schiessel betreffen - der Großteil der Fragen ist jedoch noch offen.

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Anfrage Musikschulausschuss @ Musikschulmanagement:
http://www.netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/370/EDWIN-Musikschulmanagement.pdf

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE

DSGVO Leitfaden der Datenschutzbehörde (DSB):
https://www.dsb.gv.at/documents/22758/116802/DSGVO-2016-Leitfaden.pdf/93d6cb80-8d8e-433d-a492-a827e3ed81a2

Datenschutzgesetz 2000 (DSG) - Fassung vom 25. Mai 2018:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001597&FassungVom=2018-05-25

Bildungsdokumentationsgesetz (Bundesrecht):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001727

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Mit freundlichen Grüßen,
Martina Glatz

Musikschulausschuss Gewerkschaft:
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4.5/ausschuesse/musikschulen

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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at

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