Gehaltstabellen
Gehaltsverhandlungen 2013:
INFO 213 (Bedienstetenversammlungen)
INFO 216 , INFO 217 , INFO 220 (Demo)
INFO 223 (Streikbeschluss)
INFO 227 (Einmalzahlung)
Rechtsgrundlagen:
Monatsentgelt (ms-Schema): GVBG § 46g
Bezüge: GVBG § 46f
Auszahlung: VBG § 18
Verjährung: GVBG § 17a
Infos:
Adventkalender 2012
FAQs Lohnverrechnung (INFO 189)
Gehalt nachrechnen (INFO 366):
Vollbeschäftigte Musikschullehrer müssen den Bruttobezug auf ihrem Gehaltszettel lediglich mit der Angabe in der entsprechenden Entlohnungsgruppe und -stufe vergleichen.
Teilbeschäftigte Musikschullehrer haben folgende Möglichkeiten, ihr Gehalt nachzurechnen:
Berechnung mit Lehrverpflichtung:
Angabe in der betreffenden Gruppe / Stufe (Gehaltstabelle)
dividieren durch 27 (Vollbeschäftigung im ms-Schema)
multiplizieren mit Lehrverpflichtung (Wochenstunden)
Berechnung mit Teilzeitfaktor:
Angabe in der betreffenden Gruppe / Stufe (Gehaltstabelle)
dividieren durch 100
multiplizieren mit Teilzeitfaktor in Prozent (Angabe siehe Gehaltszettel)